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Nutzungsbedingungen

Stand: 03.11.2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist Alexander Fischer, Am Berg 1, 17209 Bütow, E-Mail info (at) hilfe-im-todesfall (punkt) de („wir“).

(2) Diese Bedingungen gelten für die Gedenkseiten und das Anbieterverzeichnis auf www.hilfe-im-todesfall.de. Es gelten Teil A und der Teil für das jeweilige Angebot; bei Widersprüchen geht der besondere Teil vor.

(3) Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nicht.

(4) Unser Angebot richtet sich an Nutzer in Deutschland. Das Verzeichnis umfasst nur Anbieter mit Standorten in Deutschland.

§ 2 Begriffe

Gedenkseite: eine Seite zur Erinnerung an einen verstorbenen Menschen. Verwalter/in: wer eine Gedenkseite angelegt oder übernommen hat und sie verantwortet. Mitverwalter/in: von Verwaltern eingeladene Personen mit eingeschränkten Rechten. Besucher/in: wer eine Gedenkseite aufruft, eine Kerze anzündet oder eine Erinnerung schreibt. Anbieter: Unternehmen und Personen mit einem Eintrag im Verzeichnis.

§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit

(1) Ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn eine Person eine Gedenkseite anlegt, eine Einladung zur Pflege annimmt oder einen Eintrag im Verzeichnis übernimmt. Für Besucher gilt § 17 Abs. 1.

(2) Die Anmeldung erfolgt über einen persönlichen Link per E-Mail. Anmeldelinks dürfen nicht weitergegeben werden.

(3) Unentgeltliche Leistungen sind unbefristet. Nutzer können den Vertrag jederzeit beenden, wir mit einer Frist von drei Monaten. Für entgeltliche Leistungen gelten die Teile D und F. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Änderungen des Angebots

(1) Wir können das Angebot ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht (insbesondere technische Entwicklung, Sicherheit, geänderte Rechtslage), die Änderung zumutbar ist, der Kern der Leistung erhalten bleibt und keine zusätzlichen Kosten entstehen.

(2) Bei der Erweiterung (Teil D) informieren wir vorher per E-Mail. Beeinträchtigt eine Änderung die Erweiterung mehr als unerheblich, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach der Information kostenfrei beenden; § 18 Abs. 4 gilt.

(3) Zum Schutz der Gedenkseiten können wir sie vorübergehend in einen Lesemodus schalten.

§ 5 Änderung dieser Bedingungen

(1) Wir können diese Bedingungen ändern, wenn sich Rechtslage, Abläufe oder das Angebot ändern und die Änderung zumutbar ist. Wir informieren registrierte Nutzer mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail.

(2) Widerspricht jemand nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Bedingungen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch können beide Seiten den Vertrag zum Inkrafttreten beenden.

(3) Abs. 2 gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungen, der Preise und der Mindestbereitstellung nach § 18 Abs. 3.

§ 6 Inhalte der Nutzer

(1) Nutzer sind für ihre Inhalte verantwortlich und stellen nur Inhalte ein, an denen sie die nötigen Rechte haben.

(2) Nicht erlaubt sind insbesondere beleidigende, herabsetzende, bedrohende oder unwahre Inhalte, Verletzungen von Persönlichkeits-, Urheber- und Bildrechten, Werbung sowie private Daten lebender Dritter ohne deren Einverständnis.

(3) Wir prüfen Inhalte nicht vorab, gehen Hinweisen aber nach (Teil E).

§ 7 Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, die die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Für Inhalte Dritter haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften für Hostingdienste.

(4) Wir empfehlen, wichtige Inhalte regelmäßig herunterzuladen.

§ 8 Übertragung des Vertrags

Wir können unsere Verträge auf ein Unternehmen übertragen, das den Dienst fortführt. Wir teilen das mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail mit und nennen das Unternehmen. Nutzer können den Vertrag bis zur Übertragung kündigen; die Erweiterung erstatten wir dann nach § 18 Abs. 4.

§ 9 Datenschutz und Kontaktstelle

(1) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

(2) Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11 und 12 DSA ist info (at) hilfe-im-todesfall (punkt) de. Wir kommunizieren auf Deutsch.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, soweit ihnen nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz in Bütow.

(3) Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Teil B – Gedenkseiten

§ 11 Leistung

(1) Wir stellen unentgeltlich eine Gedenkseite bereit, insbesondere mit Trauerbild, Lebensdaten, Lebensgeschichte, Angaben zur Trauerfeier, Spendenhinweis, Kerzen und Erinnerungen von Besuchern.

(2) Spenden laufen nicht über uns. Für Spendenhinweise und verlinkte Spendenseiten sind die Verwalter verantwortlich; wir prüfen sie nicht.

§ 12 Berechtigung

(1) Verwalter und Mitverwalter müssen volljährig sein.

(2) Eine Gedenkseite darf anlegen, wer nahe/r Angehörige/r der verstorbenen Person ist oder in deren Einverständnis handelt, etwa ein beauftragtes Bestattungsunternehmen. Wer anlegt, bestätigt das und gibt seine Beziehung zur verstorbenen Person an.

(3) Vorrang hat die Person, der die Totenfürsorge zusteht. Bei Widerspruch von Angehörigen gilt § 23.

(4) Gedenkseiten dürfen nur für verstorbene Menschen angelegt werden.

§ 13 Sichtbarkeit

Verwalter legen fest, ob die Gedenkseite nur mit Link, mit Passwort oder öffentlich sichtbar ist.

§ 14 Rollen

(1) Mitverwalter können Inhalte pflegen, Erinnerungen freigeben, Kerzen entfernen und über Meldungen nach § 21 entscheiden. Nur Verwalter können zusätzlich Sichtbarkeit und Passwort ändern, Personen einladen und entfernen sowie die Gedenkseite veröffentlichen, übertragen und löschen.

(2) Hat ein Bestattungsunternehmen die Seite eingerichtet und übergeben, hat es danach keine Bearbeitungsrechte mehr und kann als „Begleitet von“ genannt werden.

§ 15 Rechte an Inhalten

(1) Wer Bilder oder Tonaufnahmen hochlädt, bestätigt, sie verwenden zu dürfen und dass abgebildete Personen bzw. die Rednerin oder der Redner einverstanden sind. Für Bilder der verstorbenen Person bestätigt er, dass bis zehn Jahre nach dem Tod die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung der Angehörigen vorliegt.

(2) Verwalter und Mitverwalter räumen uns für die Dauer des Vertrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, ihre Inhalte zum Betrieb der Gedenkseite zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, technisch anzupassen und in einer Lesefassung bereitzuhalten. Wir dürfen dieses Recht auf ein Unternehmen übertragen, das den Dienst nach § 8 fortführt. Weitere Rechte erwerben wir nicht.

§ 16 Herunterladen und Ende

(1) Die Rechte an den Inhalten bleiben bei den Rechteinhabern. Verwalter können die Inhalte der Gedenkseite jederzeit herunterladen.

(2) Verwalter können die Gedenkseite jederzeit selbst löschen. Sie ist dann nicht mehr zugänglich. Reaktiviert sie innerhalb von sieben Tagen kein Verwalter, wird sie mit allen Inhalten, einschließlich Kerzen und Erinnerungen von Besuchern, endgültig gelöscht.

(3) Stellen wir den Dienst ein, informieren wir Verwalter rechtzeitig vorher per E-Mail, damit sie ihre Inhalte herunterladen können. Für die Erweiterung gilt § 18.

Teil C – Besucherinnen und Besucher

§ 17 Kerzen und Erinnerungen

(1) Mit dem Anzünden einer Kerze mit Namen oder dem Absenden einer Erinnerung schließen Besucher mit uns einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag über diesen Beitrag, für den Teil A, dieser Teil und Teil E gelten.

(2) Kerzen erscheinen für eine begrenzte Zeit. Verwalter können sie jederzeit entfernen.

(3) Erinnerungen erscheinen erst nach Freigabe durch die Familie. Einen Anspruch auf Veröffentlichung gibt es nicht.

(4) Wer eine Erinnerung schreibt, räumt der Familie und uns das einfache, unentgeltliche Recht ein, sie auf der Gedenkseite und in deren Lesefassung zu zeigen, technisch anzupassen und an die Verwalter herauszugeben; § 15 Abs. 2 Satz 2 gilt.

(5) Beiträge sollen respektvoll sein. Es gilt § 6; nicht erlaubt sind außerdem Beiträge ohne Bezug zur verstorbenen Person.

Teil D – Bildergalerie und Trauerrede

§ 18 Leistung, Laufzeit und Erstattung

(1) Mit der Erweiterung „Bildergalerie und Trauerrede“ (im Folgenden „Erweiterung“) können Verwalter zusätzliche Bilder mit Bildtext, auch als Diashow, und die Trauerrede als Tonaufnahme auf der Gedenkseite zeigen. Umfang und Dateigrößen nennen wir auf der Bestellseite.

(2) Die Erweiterung kostet einmalig 59 € inklusive Umsatzsteuer. Es gibt kein Abo und keine Folgekosten.

(3) Wir stellen die Erweiterung mindestens drei Jahre ab Buchung bereit. Darüber hinaus halten wir sie bereit, solange wir den Dienst betreiben; ein Ende kündigen wir mindestens zwölf Monate vorher per E-Mail an. Während der drei Jahre ist unsere ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(4) Endet die Erweiterung vor Ablauf der drei Jahre aus Gründen, die nicht beim Verwalter liegen, erstatten wir für jeden vollen verbleibenden Monat 1/36 des gezahlten Betrags, unabhängig vom Zahlungsweg.

(5) Endet die Erweiterung, blenden wir Bildergalerie und Trauerrede aus. Die Gedenkseite selbst bleibt bestehen.

§ 19 Kauf und Widerruf

(1) Der Kauf erfolgt über Digistore24 als Wiederverkäufer. Vertragspartner des Kaufs ist Digistore24, dessen Bedingungen ergänzend gelten. Den Nutzungsvertrag über die Bereitstellung der Erweiterung schließt der Verwalter mit uns.

(2) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung von Digistore24. Den Widerruf können sie über die Widerrufsfunktion erklären, die im Pflegebereich unter „Vertrag widerrufen“ verlinkt ist.

Teil E – Meldungen, Widerspruch und Moderation

§ 20 Inhalte melden

Gedenkseiten und Erinnerungen lassen sich über „Melden“ melden. Wer eine E-Mail-Adresse angibt, erhält eine Eingangsbestätigung und die Entscheidung mit Begründung. Name und E-Mail der meldenden Person geben wir nicht an die Familie weiter. Wir setzen keine automatisierten Werkzeuge zur Erkennung oder Bewertung von Inhalten ein. Gemeldete Erinnerungen werden bis zur Entscheidung automatisch ausgeblendet; entschieden wird von Menschen.

§ 21 Verstöße gegen die Regeln für Beiträge

Meldungen zu Verstößen gegen § 17 Abs. 5, die keinen rechtswidrigen Inhalt geltend machen, entscheidet zunächst die Familie. Bis zu ihrer Entscheidung ist eine gemeldete Erinnerung ausgeblendet. Entscheidet sie nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheiden wir; ist die meldende Person mit der Entscheidung der Familie nicht einverstanden, prüfen wir auf Verlangen selbst.

§ 22 Rechtswidrige Inhalte

(1) Meldungen, die einen rechtswidrigen Inhalt geltend machen, etwa Beleidigung, Bedrohung oder die Verletzung von Bild-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, leiten wir zunächst an die Familie weiter. Entfernt sie den Inhalt, ist das Verfahren abgeschlossen.

(2) Entfernt die Familie den Inhalt nicht innerhalb von drei Tagen, entscheiden wir.

(3) Bis zur Entscheidung ist eine gemeldete Erinnerung ausgeblendet; eine gemeldete Gedenkseite können wir vorläufig sperren.

(4) Entfernen wir Inhalte oder sperren wir eine Gedenkseite, informieren wir die Betroffenen mit Begründung und Hinweis auf ihre Rechtsschutzmöglichkeiten, sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt.

(5) Wir entscheiden nur über Meldungen, die nachvollziehbar begründen, warum ein Inhalt rechtswidrig sein soll. Andere Meldungen behandeln wir nach § 21. Über Inhalte, die lediglich als unpassend empfunden werden, entscheidet die Familie.

§ 23 Widerspruch von Angehörigen

(1) Nahe Angehörige, die mit einer Gedenkseite nicht einverstanden sind, können unter Angabe von Name, E-Mail, Beziehung und Grund widersprechen. Die Familie, die die Seite pflegt, bitten wir um Stellungnahme, ohne Name und E-Mail weiterzugeben.

(2) Ist der Widerspruch schlüssig, insbesondere weil ein entgegenstehender Wille der verstorbenen Person oder ein vorrangiges Recht zur Totenfürsorge geltend gemacht wird, können wir die Gedenkseite vorläufig sperren. Inhalte bleiben erhalten und lassen sich herunterladen.

(3) Wird das vorrangige Recht nicht innerhalb von vier Wochen glaubhaft gemacht, heben wir die Sperre auf. Im Übrigen bleibt die Seite gesperrt, bis eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung vorliegt.

§ 24 Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen können wir Inhalte ausblenden oder entfernen, Gedenkseiten sperren, Zugänge entziehen und den Vertrag kündigen. Wir berücksichtigen dabei die Schwere des Verstoßes.

Teil F – Verzeichnis

§ 25 Geltung und Kategorien

(1) Dieser Teil gilt für alle Anbieter im Verzeichnis. Anbieter handeln als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

(2) Das Verzeichnis umfasst derzeit Bestattungsunternehmen, Trauerrednerinnen und Trauerredner sowie Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleiter. Weitere Kategorien können hinzukommen.

§ 26 Basis-Eintrag

(1) Basis-Einträge enthalten Name, Anschrift und öffentlich zugängliche Kontaktdaten. Wir tragen sie aus öffentlichen Quellen zusammen und kennzeichnen sie als nicht vom Anbieter bestätigt.

(2) Basis-Einträge sind kostenlos. Anbieter können sie jederzeit korrigieren oder entfernen lassen; ein entfernter Eintrag wird nicht erneut aus öffentlichen Quellen angelegt, solange der Anbieter nicht die Löschung des Sperrvermerks verlangt.

(3) Auf der Seite eines Basis-Eintrags zeigen wir keine Hinweise auf andere Anbieter.

§ 27 Eintrag übernehmen

(1) Anbieter können ihren Eintrag übernehmen und selbst pflegen. Wer übernimmt, bestätigt, für den Anbieter handeln zu dürfen. Wir können einen Nachweis verlangen.

(2) Übernommene Einträge sind als vom Anbieter bestätigt gekennzeichnet (z. B. „Vom Bestatter bestätigt“) und können zusätzlich Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Merkmale, eine Liste der Leistungen und eine Kurzbeschreibung enthalten.

(3) Trauerrednerinnen und Trauerredner geben ein Einsatzgebiet als Umkreis von höchstens 100 km um einen oder mehrere Standorte an.

§ 28 Pflichten der Anbieter

(1) Anbieter halten ihre Angaben richtig und aktuell. Änderungen von Name, Anschrift oder Standorten können wir vorher prüfen.

(2) Angaben dürfen nicht irreführend sein und keine Rechte Dritter verletzen. Bezeichnungen, die eine staatliche, heilkundliche oder therapeutische Qualifikation nahelegen, darf nur führen, wer sie erworben hat. Zeigt ein Anbieter Namen oder Bilder von Mitarbeitern, bestätigt er deren Einverständnis.

(3) Anbieter räumen uns für die Dauer des Eintrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, ihre Angaben und Inhalte im Verzeichnis zu zeigen und technisch anzupassen; § 15 Abs. 2 Satz 2 gilt.

(4) Der Anbieter stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte, insbesondere des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Datenschutzrechts, durch vom Anbieter bereitgestellte Fotos, Texte oder Angaben gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Wir informieren den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 29 Reihenfolge

(1) Bestatter, Trauerbegleiter und Anbieter weiterer Kategorien erscheinen nach der Entfernung (Luftlinie) ihres nächstgelegenen Standorts zum Suchort, der nächstgelegene zuerst.

(2) Trauerrednerinnen und Trauerredner erscheinen, wenn der Suchort in ihrem Einsatzgebiet liegt, in einer täglich wechselnden Zufallsreihenfolge, weil bei Trauerreden die persönliche Wahl wichtiger ist als die Entfernung.

(3) Bei gleicher Entfernung entscheidet eine täglich wechselnde Zufallsreihenfolge. Auf Seiten ohne Suchort erscheinen Anbieter alphabetisch.

(4) Weitere Kriterien fließen nicht ein. Ein Entgelt hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge.

§ 30 Premium-Profil

(1) Gegen Entgelt können Anbieter ihr Profil erweitern, insbesondere um Fotos, eine ausführliche Beschreibung, erläuterte Leistungen, den Ablauf der Zusammenarbeit, eine Vorstellung des Teams und ein Formular für Rückrufanfragen. Den aktuellen Umfang nennen wir auf der Bestellseite.

(2) Der Preis beträgt 19,90 € pro Monat oder 199,00 € pro Jahr, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate; danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlung läuft der Vertrag zwölf Monate und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Zahlung wickelt Digistore24 als Wiederverkäufer ab.

(3) Premium-Profile sind als „Premium-Profil“ gekennzeichnet, mit dem Hinweis, dass der Anbieter dafür bezahlt und dies die Reihenfolge nicht beeinflusst. Weitere Unterschiede zwischen zahlenden und nicht zahlenden Anbietern als die in § 27 Abs. 2 und diesem Absatz beschriebenen gibt es nicht.

(4) Bei Zahlungsverzug und nach Vertragsende fällt das Profil auf einen bestätigten Eintrag zurück. Die Inhalte des Premium-Profils bewahren wir danach zwölf Monate auf, damit es reaktiviert werden kann, und löschen sie anschließend.

§ 31 Rückrufanfragen

Rückrufanfragen leiten wir per E-Mail an den Anbieter weiter. Für die weitere Verarbeitung ist der Anbieter selbst verantwortlich.

§ 32 Datenzugang

Anbieter sehen und bearbeiten in ihrem Zugang die Angaben ihres Eintrags. Daten, die Anbieter bereitstellen oder die bei der Nutzung des Verzeichnisses entstehen, nutzen wir nur für den Betrieb und die Verbesserung des Verzeichnisses und geben sie nicht an andere Anbieter weiter.

§ 33 Änderungen, Ende und Sperrung

(1) Änderungen dieser Bedingungen teilen wir Anbietern mindestens 15 Tage vorher mit; sie können den Vertrag bis zum Inkrafttreten kündigen.

(2) Anbieter können ihren Zugang jederzeit beenden. Der Eintrag bleibt als Basis-Eintrag bestehen, sofern sie nicht seine Entfernung verlangen.

(3) Bei falschen Angaben, Missbrauch oder Verstößen können wir Inhalte ausblenden oder den Zugang einschränken und teilen die Gründe spätestens mit Wirksamwerden mit. Eine Kündigung erklären wir begründet mit einer Frist von mindestens 30 Tagen, außer bei schweren oder wiederholten Verstößen.