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Bestattung nicht bezahlbar: Was tun, wenn das Geld fehlt?

Kostenfalle Bestattungskosten: Was tun, wenn die Bestattung nicht bezahlbar ist?

Eine Bestattung kostet schnell mehrere tausend Euro, und die Rechnung kommt oft, bevor das Erbe geklärt ist. Wenn die Kosten für Sie kaum bezahlbar sind, sind Sie damit nicht allein. Dieser Beitrag zeigt, was Sie in den ersten Tagen tun können und welche Hilfen es gibt.

Wichtig vorab: Es gibt für fast jede Lage einen Weg. Entscheidend ist, früh zu handeln, offen mit Bestatter und Behörden zu sprechen und vor allem nichts zu unterschreiben oder zu bezahlen, bevor die wichtigsten Fragen geklärt sind.

Die ersten Schritte, wenn das Geld nicht reicht

Viele Angehörige stehen nach einem Todesfall unter Zeitdruck: Die Bestattung muss je nach Bundesland innerhalb weniger Tage veranlasst werden, und der Bestatter möchte einen Auftrag. Gerade dann lohnt es sich, kurz innezuhalten. Wer einen Bestatter beauftragt, wird dessen Vertragspartner und schuldet ihm den vereinbarten Preis, unabhängig davon, wer später erbt.

Die Bestattung einfach liegen zu lassen, ist keine Lösung. Kümmert sich niemand, veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung und verlangt die Kosten danach von den bestattungspflichtigen Angehörigen zurück.1 Eine von der Behörde organisierte Bestattung ist meist schlicht, die Angehörigen haben kaum Einfluss auf Ort und Form, und billiger wird es für sie dadurch nicht unbedingt.

Einen Tag Bedenkzeit haben Sie in aller Regel. Die Fristen für die Bestattung legt jedes Bundesland selbst fest, und die Abholung durch einen Bestatter muss nicht in der ersten Stunde geschehen. Nutzen Sie die Zeit, um zwei Angebote einzuholen und die Finanzierung zu klären. Den Bestatter wählen Sie frei, auch wenn Krankenhaus oder Pflegeheim ein bestimmtes Unternehmen empfehlen.

Was Sie jetzt der Reihe nach klären

  1. Wer ist nach dem Landesrecht bestattungspflichtig, und wer wird voraussichtlich erben?
  2. Gibt es Geld im Nachlass, eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag?
  3. Bezog der Verstorbene oder beziehen Sie selbst Sozialleistungen? Dann sofort Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen.
  4. Mit dem Bestatter offen über das Budget sprechen und einen schriftlichen Kostenvoranschlag für eine einfache Bestattung verlangen.
  5. Erst danach den Auftrag erteilen und nur das unterschreiben, was Sie verstanden haben.

Wer die Kosten am Ende tragen muss, ist rechtlich vom Organisieren getrennt: Die Beerdigungskosten trägt der Erbe.2 Wer als Angehöriger bestattet, ohne zu erben, kann sich das Geld unter Umständen vom Erben zurückholen.

Eine einfache Bestattung als Ausgangspunkt

Bitten Sie den Bestatter ausdrücklich um ein Angebot für eine einfache, würdige Bestattung: schlichter Sarg, Einäscherung oder Beisetzung im Reihen- oder Gemeinschaftsgrab, kurze Feier in der Friedhofshalle. Ein seriöser Bestatter erklärt Ihnen, welche Posten vorgeschrieben sind und welche Sie weglassen können. Zusätze wie Traueranzeige, Kaffeetafel oder Grabstein lassen sich auch später entscheiden, wenn die Finanzierung geklärt ist.

Ein solches Angebot hilft auch beim Sozialamt. Das Amt orientiert sich an den Kosten einer einfachen Bestattung am Ort und übernimmt nur, was dafür erforderlich ist.

Passend dazu Wer zahlt die Beerdigung? Erben, Angehörige und Bestattungspflicht Wer bestatten und wer zahlen muss, erklärt der Beitrag „Wer zahlt die Beerdigung?“ ausführlich. Passend dazu Bestattungskosten Mit welchen Kosten Sie insgesamt rechnen müssen, zeigt der Überblick über die Bestattungskosten.

Geldquellen, die oft übersehen werden

Bevor eigenes Geld oder Sozialhilfe ins Spiel kommt, sollte der Nachlass herangezogen werden. Bestattungskosten gehören zu den Verbindlichkeiten, die aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt werden. Viele Banken überweisen die Bestatterrechnung direkt vom Konto des Verstorbenen an den Bestatter, wenn Sie die Originalrechnung und die Sterbeurkunde vorlegen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, fragen Sie deshalb früh bei der Bank nach.

Versicherungen und Sterbegeld

  • Lebens- oder Sterbegeldversicherung: Suchen Sie in den Unterlagen nach Policen und melden Sie den Todesfall umgehend. Die Leistung geht an die eingetragene bezugsberechtigte Person.
  • Bestattungsvorsorgevertrag: Hat der Verstorbene bei einem Bestatter vorgesorgt, ist das Geld oft auf einem Treuhandkonto hinterlegt.
  • Sterbegeld aus Sondersystemen: Beamtinnen und Beamte, Versorgungswerke und manche Arbeitgeber oder Gewerkschaften zahlen Sterbegeld.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Starb der Mensch an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Sterbegeld.3

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dagegen nichts mehr: Ihr Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft.4

Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente

Bezog der verstorbene Ehepartner bereits eine gesetzliche Rente, können Witwen und Witwer einen Vorschuss beantragen. Die Rente für die ersten drei Monate nach dem Tod, das sogenannte Sterbevierteljahr, wird dann in einer Summe ausgezahlt. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post gestellt werden.5 Eigenes Einkommen wird dabei nicht angerechnet.

Kostenübernahme durch das Sozialamt

Reichen Nachlass und eigene Mittel nicht, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie zu tragen.7 Das gilt auch für Menschen, die Bürgergeld, eine kleine Rente oder ein geringes Einkommen haben. Den Antrag stellt die Person, die zur Zahlung verpflichtet ist, nicht der Bestatter.

Zuständig ist nicht automatisch das Sozialamt Ihres Wohnorts. Hat der Verstorbene bis zum Tod Sozialhilfe bezogen, ist das Amt zuständig, das sie gezahlt hat. In allen anderen Fällen ist es das Sozialamt am Sterbeort.8 Bürgergeld gilt dabei nicht als Sozialhilfe, maßgeblich ist dann ebenfalls der Sterbeort.1

Zeitpunkt und Unterlagen

Am besten melden Sie sich beim Sozialamt, bevor Sie den Bestatter beauftragen. Ein Antrag kurz nach der Bestattung ist ebenfalls möglich. Wer die Rechnung aber schon vollständig aus eigenen Ersparnissen bezahlt hat, bekommt in der Praxis vieler Ämter nichts mehr erstattet, weil keine Notlage mehr besteht.1 Verlangt werden in der Regel die Sterbeurkunde, Nachweise über Einkommen und Vermögen, Kontoauszüge, der Kostenvoranschlag oder die Rechnung und Angaben zum Nachlass.

Übernommen wird eine einfache, würdige Bestattung, keine Bewirtung, keine aufwendigen Blumen und kein Wahlgrab ohne besonderen Grund. Was Sie darüber hinaus bestellen, zahlen Sie selbst.

Wenn weitere Angehörige mitverpflichtet sind

Oft gibt es mehrere Geschwister oder Erben. Das Sozialamt kann dann verlangen, dass Sie sich zuerst bei ihnen um einen Anteil bemühen. Es darf Sie aber nicht auf Ansprüche verweisen, die sich nur mit einem Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang durchsetzen ließen oder gegen Menschen gerichtet sind, die selbst kein Geld haben.9 Schreiben Sie auf, wen Sie wann angesprochen haben, und legen Sie das dem Antrag bei.

Passend dazu Sozialbestattung Wer Anspruch hat, welche Leistungen übernommen werden und wie Sie gegen eine Ablehnung vorgehen, lesen Sie im Beitrag zur Sozialbestattung.

Ratenzahlung und Stundung vereinbaren

Wenn Sie die Kosten grundsätzlich tragen können, aber nicht sofort, sprechen Sie mit dem Bestatter, bevor die Rechnung fällig wird. Viele Bestattungsunternehmen bieten Teilzahlungen an oder akzeptieren eine Zahlung, sobald eine Versicherung oder der Nachlass ausgezahlt ist. Auch Friedhofsverwaltungen gewähren auf Antrag häufig eine Stundung oder Raten für den Gebührenbescheid.

  • Fragen Sie, ob für die Raten Zinsen oder Gebühren anfallen, und lassen Sie sich den Gesamtbetrag nennen.
  • Schlagen Sie eine Monatsrate vor, die Sie realistisch durchhalten können.
  • Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest, mit Betrag, Fälligkeit und Laufzeit.
  • Bezahlen Sie bei Engpässen lieber eine kleinere Rate als gar nichts, und melden Sie sich, bevor Sie in Verzug geraten.

Vorsicht bei schnellen Ratenkrediten oder Finanzierungsangeboten, die über den Bestatter vermittelt werden. Sie verteilen die Last zwar, verteuern die Bestattung aber durch Zinsen und binden Sie oft über Jahre. Vergleichen Sie Zinsen und Laufzeit, bevor Sie unterschreiben.

Oft lässt sich die Summe auch senken, bevor überhaupt eine Rate nötig ist: mit einem schlichteren Sarg, einem Urnen-Gemeinschaftsgrab, einer kleinen Feier in der Friedhofshalle statt eines Saals oder selbst gestaltetem Blumenschmuck.

Hilfe von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Stiftungen

Neben dem Sozialamt gibt es freiwillige Hilfen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie können aber eine Lücke schließen, etwa wenn das Amt nur einen Teil übernimmt oder Sie knapp über den Grenzen liegen.

  • Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder Deutsches Rotes Kreuz beraten in ihren Sozialdiensten und kennen örtliche Hilfsfonds.
  • Kirchengemeinden haben manchmal Mittel für Notfälle und bieten seelsorgerliche Begleitung, auch bei der Trauerfeier.
  • Stiftungen und Hilfsvereine, oft regional oder für bestimmte Berufsgruppen, helfen im Einzelfall. Fragen Sie bei der Stadt oder beim Wohlfahrtsverband nach.
  • Spenden im Umfeld: Freunde, Verein oder Kollegen möchten oft helfen. Statt Blumen kann in der Traueranzeige um eine Spende für die Bestattung gebeten werden.

Auch Spendenaktionen im Internet werden genutzt. Klären Sie vorher, welche Gebühren die Plattform einbehält und wann das Geld ausgezahlt wird. Eingehende Spenden können bei einem Antrag auf Sozialhilfe angerechnet werden, sagen Sie dem Amt deshalb offen, was Sie erhalten haben.

Wenn Schulden bleiben

Wer eine Rechnung nicht bezahlt, bekommt zunächst Mahnungen. Danach kann der Bestatter einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder klagen. Friedhofsgebühren werden per Bescheid festgesetzt und können von der Gemeinde vollstreckt werden. Reagieren Sie deshalb auf jedes Schreiben und lassen Sie Fristen nicht verstreichen.

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen, etwa der Verbraucherzentralen, der Wohlfahrtsverbände oder der Kommunen, beraten kostenlos.10 Sie verschaffen Ihnen einen Überblick, verhandeln mit Gläubigern über Raten oder einen Vergleich und prüfen, ob ein Pfändungsschutzkonto sinnvoll ist. Meiden Sie gewerbliche Anbieter, die Gebühren im Voraus verlangen.

Umschuldungskredite fassen mehrere Schulden zusammen, verlängern aber oft die Laufzeit und setzen eine gute Bonität voraus. Lassen Sie solche Angebote vorher in der Schuldnerberatung prüfen.

Damit die eigenen Angehörigen später nicht in dieselbe Lage geraten, lohnt es sich, frühzeitig festzulegen, wie man bestattet werden möchte und wie das bezahlt wird.

Fazit

Wenn das Geld für die Bestattung fehlt, ist die Reihenfolge entscheidend: zuerst klären, wer bestattungspflichtig ist und erbt, dann den Nachlass und mögliche Versicherungen prüfen, früh mit dem Sozialamt sprechen und erst danach den Bestatter beauftragen. Wer bereits Schulden hat, sollte sich an eine kostenlose Schuldnerberatung wenden. Eine würdige Bestattung ist auch mit wenig Geld möglich.

Bleiben Sie mit allen Beteiligten im Gespräch und heben Sie jeden Beleg auf. Auch wenn es schwerfällt, nach Geld zu fragen: Sozialamt, Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen sind genau für solche Situationen da. Je früher Sie sich melden, desto mehr Möglichkeiten bleiben offen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die Rechnung des Bestatters nicht bezahle?

Der Bestatter wird mahnen und kann danach einen Mahnbescheid beantragen oder klagen. Mit einem Titel darf er pfänden lassen, etwa Lohn oder Konto. So weit muss es nicht kommen: Sprechen Sie vor der Fälligkeit mit ihm über Raten oder einen Zahlungsaufschub, stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag beim Sozialamt und lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung unterstützen.

Kann ich mit dem Bestatter eine Ratenzahlung vereinbaren?

Ja, viele Bestatter sind dazu bereit, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Sprechen Sie das Thema am besten schon vor dem Auftrag an. Lassen Sie sich Zinsen, Gebühren und den Gesamtbetrag schriftlich bestätigen. Bei Krediten, die über den Bestatter vermittelt werden, lohnt ein Vergleich mit anderen Angeboten.

Muss ich eine Anzahlung an den Bestatter leisten?

Manche Bestatter verlangen eine Anzahlung, etwa weil sie Gebühren für Krematorium oder Friedhof vorstrecken. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, es ist Verhandlungssache. Wenn Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen wollen, sagen Sie das dem Bestatter vorher. Viele Unternehmen kennen das Verfahren und warten die Entscheidung des Amtes ab.

Darf die Bank die Beerdigung vom Konto des Verstorbenen bezahlen?

Viele Banken überweisen die Bestatterrechnung direkt an das Bestattungsunternehmen, wenn Sie die Originalrechnung und die Sterbeurkunde vorlegen, auch ohne Erbschein. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Das Geld wird nicht an Angehörige ausgezahlt, sondern an den Bestatter überwiesen. Fragen Sie direkt bei der kontoführenden Bank nach, welche Nachweise sie verlangt.

Hilft das Jobcenter bei Bestattungskosten?

Nein, das Jobcenter ist dafür nicht zuständig. Auch wer Bürgergeld bezieht, stellt den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt. Zuständig ist meist das Sozialamt am Sterbeort, bei vorherigem Bezug von Sozialhilfe das Amt, das diese gezahlt hat. Der Bürgergeld-Bescheid ist aber ein wichtiger Nachweis für Ihre Bedürftigkeit.

Wer hilft mir kostenlos, wenn aus der Bestattung Schulden entstanden sind?

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen beraten kostenlos, etwa bei Verbraucherzentralen, Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Rotem Kreuz oder der Stadt. Sie helfen beim Haushaltsplan, schreiben Gläubiger an und verhandeln über Raten. Rechnen Sie mit Wartezeiten und melden Sie sich deshalb früh. Seriöse Beratungsstellen verlangen kein Geld im Voraus.

Quellen

  1. Stadt Wuppertal: Dienstanweisung zu § 74 SGB XII – Übernahme von Bestattungskosten (Stand 12/2024)
  2. § 1968 BGB – Beerdigungskosten (gesetze-im-internet.de)
  3. § 64 SGB VII – Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten (gesetze-im-internet.de)
  4. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Sterbegeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (WD 9 – 015/16)
  5. Deutsche Rentenversicherung: Vorschuss für das Sterbevierteljahr (07.10.2025)
  6. § 1944 BGB – Ausschlagungsfrist (gesetze-im-internet.de)
  7. § 74 SGB XII – Bestattungskosten (gesetze-im-internet.de)
  8. § 98 SGB XII – Örtliche Zuständigkeit (gesetze-im-internet.de)
  9. Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023, B 8 SO 20/22 R – Bestattungskosten trotz Kostenpflicht eines Erben
  10. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Seriöse Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
  11. TelefonSeelsorge Deutschland