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Wer zahlt die Beerdigung? Erben, Angehörige und Bestattungspflicht

Ein Mann und eine Frau trauern, die Frau lehnt sich an die Schulter des Mannes

Wer zahlt die Beerdigung? Die kurze Antwort: der Erbe. Die lange Antwort ist komplizierter, denn organisieren muss die Bestattung oft jemand anderes, nämlich der nächste Angehörige. Dieser Beitrag erklärt, wie Bestattungspflicht und Kostentragung zusammenhängen, was nach einer Ausschlagung gilt und wer einspringt, wenn niemand zahlen kann.

Die Regeln stammen aus zwei Rechtsgebieten: dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den Bestattungsgesetzen der 16 Bundesländer. Im Einzelfall, vor allem bei Streit unter Geschwistern oder hohen Beträgen, ist eine erbrechtliche Beratung sinnvoll.

Zwei Fragen, die man trennen muss

Bei jedem Todesfall stellen sich zwei Fragen: Wer muss dafür sorgen, dass der Verstorbene bestattet wird? Und wer muss das am Ende bezahlen? Die erste Frage beantwortet das öffentliche Recht, also das Bestattungsgesetz des Bundeslandes. Die zweite beantwortet das Zivilrecht, also vor allem das Erbrecht.

Oft trifft beides dieselbe Person, etwa wenn die Witwe ihren Mann beerbt und auch die Bestattung organisiert. Es kann aber auseinanderfallen: Die Tochter muss die Bestattung ihres Vaters veranlassen, erben wird aber seine zweite Ehefrau. Oder ein Sohn schlägt das überschuldete Erbe aus und bleibt trotzdem bestattungspflichtig.

Ein Beispiel

Herr M. stirbt, er war in zweiter Ehe verheiratet. Seine Frau ist Alleinerbin laut Testament, lebt aber im Ausland und kümmert sich nicht. Seine Tochter aus erster Ehe wohnt in der Nähe. In vielen Ländern ist zuerst die Ehefrau bestattungspflichtig; tut sie nichts, rückt die Tochter nach. Beauftragt die Tochter den Bestatter, muss sie ihn zunächst bezahlen. Weil die Ehefrau Erbin ist, kann die Tochter von ihr die Erstattung der Kosten aus dem Nachlass verlangen.

Die Bestattungspflicht nach Landesrecht

Jedes Bundesland legt selbst fest, welche Angehörigen sich um die Bestattung kümmern müssen und in welcher Reihenfolge. In Nordrhein-Westfalen sind das zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder, genau in dieser Rangfolge.1 Andere Länder haben ähnliche, aber nicht identische Listen.

Die Pflicht trifft zuerst die Person, die in der Rangfolge vorn steht. Gibt es zum Beispiel einen Ehepartner, sind die Kinder erst gefragt, wenn er sich nicht kümmert. Mehrere Geschwister auf derselben Stufe sind gemeinsam verpflichtet. Die Bestattungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht; man kann sie nicht wie ein Erbe ausschlagen.

Wer über die Art der Bestattung entscheidet

Von der Bestattungspflicht zu unterscheiden ist das Recht, über Ort und Form der Bestattung zu bestimmen, die sogenannte Totenfürsorge. Maßgeblich ist zuerst der Wille des Verstorbenen, etwa aus einer Bestattungsverfügung. Hat er nichts festgelegt, entscheiden die nächsten Angehörigen nach seinem mutmaßlichen Willen, in der Regel zuerst der Ehepartner, dann die Kinder und die Eltern.2 Der Erbe bestimmt nicht automatisch mit, nur weil er zahlt; er muss aber keine unangemessen teure Bestattung finanzieren.

Wenn sich niemand kümmert

Kommen die Angehörigen ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung.1 Danach verlangt sie die Kosten per Bescheid von den bestattungspflichtigen Angehörigen zurück und prüft deren Leistungsfähigkeit selbst.3 Auch Menschen ohne bekannte Angehörige werden auf diesem Weg bestattet; die Kosten werden dann, soweit vorhanden, aus dem Nachlass gedeckt.

Ein schlechtes oder abgebrochenes Verhältnis zum Verstorbenen befreit in der Regel nicht von der Bestattungspflicht. Es kann aber eine Rolle spielen, wenn es um die Zumutbarkeit der Kosten geht, etwa bei schweren Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber dem Angehörigen.3

Die Kostentragung: Der Erbe zahlt

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist eindeutig: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.4 Gemeint sind die Kosten einer würdigen, angemessenen Bestattung einschließlich Grabstätte und erstem Grabmal. Die laufende Grabpflege gehört in der Regel nicht dazu.

Die Bestattungskosten sind eine Nachlassverbindlichkeit.5 Sie werden also aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Gibt es mehrere Erben, haften sie gemeinsam als Gesamtschuldner und teilen die Kosten untereinander nach ihren Erbteilen.6

Was zu den Beerdigungskosten zählt

  • Leistungen des Bestatters, Sarg oder Urne, Überführung und Einäscherung
  • Friedhofsgebühren für Grabstätte, Beisetzung und Trauerhalle
  • eine übliche Trauerfeier mit Redner, Musik und Blumenschmuck sowie die Traueranzeige
  • das erste Grabmal und die erste Herrichtung des Grabes

Ob auch die Bewirtung der Trauergäste dazugehört, beurteilen Gerichte unterschiedlich. Nicht dazu zählen in der Regel die laufende Grabpflege, Reisekosten der Angehörigen und Trauerkleidung. Was über eine angemessene Bestattung hinausgeht, zahlt, wer es bestellt hat.

Wer zuerst zahlen muss

In der Verwaltungspraxis gilt für die Kosten eine Reihenfolge:3

  1. wer sich vertraglich verpflichtet hat, etwa in einem Übergabevertrag
  2. die Erben, ob durch Testament oder gesetzliche Erbfolge
  3. Unterhaltspflichtige, soweit die Kosten nicht vom Erben zu erlangen sind
  4. die nach Landesrecht Bestattungspflichtigen

Die Unterhaltspflicht greift nur nachrangig: Ist der Verstorbene unterhaltsberechtigt gewesen, trägt der Unterhaltsverpflichtete die Beerdigungskosten, soweit sie nicht vom Erben zu bekommen sind.7 Das betrifft etwa Ehepartner oder Kinder, die zu Lebzeiten Unterhalt hätten leisten müssen.

Geld vom Erben zurückholen

Wer als bestattungspflichtiger Angehöriger oder aus Verbundenheit die Bestattung bezahlt hat, ohne Erbe zu sein, kann vom Erben in der Regel Ersatz verlangen. Grundlage sind § 1968 BGB und die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag.3 Bewahren Sie dafür alle Rechnungen und Belege auf und fordern Sie den Erben schriftlich zur Erstattung auf.

Wenn der Nachlass überschuldet ist oder ausgeschlagen wird

Wer das Erbe ausschlägt, wird so behandelt, als wäre er nie Erbe geworden. Die Kostentragung nach § 1968 BGB trifft ihn dann nicht mehr. Die Frist für die Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe erfahren.8

Die Bestattungspflicht nach Landesrecht bleibt aber bestehen. Wer ausgeschlagen hat und als naher Angehöriger bestattungspflichtig ist, muss die Bestattung trotzdem veranlassen. Erledigt es die Behörde, kann sie die Kosten von ihm verlangen.3 Er kann sich das Geld dann zwar vom neuen Erben zurückholen, doch oft schlagen alle aus, und der Staat ist am Ende gesetzlicher Erbe.

Überschuldeter Nachlass ohne Ausschlagung

Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen, können die Haftung aber auf den Nachlass beschränken. Reicht der Nachlass nicht einmal für ein Verfahren, können sie die Zahlung insoweit verweigern.9 Im Nachlassinsolvenzverfahren werden die Kosten der Beerdigung vorrangig als Masseverbindlichkeiten bezahlt, also vor den übrigen Gläubigern.10

Wenn niemand zahlen kann

Reichen Nachlass und eigenes Geld nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie zu tragen.11 Den Antrag stellt die Person, die zur Zahlung verpflichtet ist, also der Erbe, der Unterhaltspflichtige oder der Bestattungspflichtige.

Das Sozialamt darf einen bedürftigen Bestattungspflichtigen nicht einfach auf einen Erben verweisen, wenn dieser selbst nicht zahlen kann. Das Bundessozialgericht hat 2023 entschieden, dass etwa eine Witwe Anspruch auf Übernahme der Kosten hat, auch wenn formal ein Sohn als Erbe kostenpflichtig ist, dessen Zahlungsfähigkeit aber fraglich ist.12

Im Original dieses Ratgebers wurde dafür § 1615m BGB genannt. Diese Vorschrift betrifft aber nur die Beerdigungskosten einer Mutter, die infolge von Schwangerschaft oder Entbindung stirbt. Maßgeblich für die Zumutbarkeit ist § 74 SGB XII.

Menschen ohne Angehörige

Stirbt jemand, der keine bestattungspflichtigen Angehörigen hat oder dessen Angehörige nicht zu finden sind, veranlasst die Ordnungsbehörde eine einfache Bestattung. Das ist keine Sozialbestattung, sondern eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Gemeinde holt sich die Kosten aus dem Nachlass, soweit vorhanden. Freunde oder Nachbarn, die selbst eine Bestattung organisieren möchten, sollten vorher mit der Behörde klären, wer die Kosten trägt, denn ohne rechtliche Pflicht haben sie keinen Anspruch auf Hilfe vom Sozialamt.3

Passend dazu Sozialbestattung Voraussetzungen, Antrag und Leistungen der Kostenübernahme durch das Sozialamt erklärt der Beitrag zur Sozialbestattung.

Bestattungskosten und Steuern

Erbschaftsteuer

Erben können die Kosten der Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal und die übliche Grabpflege vom steuerpflichtigen Erwerb abziehen. Ohne Nachweis wird insgesamt ein Pauschbetrag von 15.000 Euro abgezogen.13 Diese Erbfallkostenpauschale gilt für Erbfälle seit dem 1. Januar 2025, vorher waren es 10.300 Euro.14 Liegen die tatsächlichen Kosten höher, können Sie sie mit Belegen geltend machen.

Einkommensteuer

Haben Sie die Bestattung eines nahen Angehörigen aus eigener Tasche bezahlt, können die Kosten eine außergewöhnliche Belastung sein.15 Das gilt aber nur, soweit sie nicht aus dem Nachlass gedeckt sind und keine Versicherungsleistungen dafür gezahlt wurden. Leistungen einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung, die Ihnen außerhalb des Nachlasses zufließen, werden angerechnet.16

Absetzbar sind nur die unmittelbaren Kosten, etwa Bestatter, Sarg, Gebühren, Grabstätte und Trauerfeier. Nicht absetzbar sind zum Beispiel die Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung und Reisekosten zur Beerdigung.16 Ein steuerpflichtiges Sterbegeld, etwa aus der Beamtenversorgung, mindert den Abzug nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht.17 Vom Ergebnis zieht das Finanzamt noch die zumutbare Belastung ab, die von Einkommen und Familienstand abhängt.

Einzelne Posten wie Grabstein oder Grabstätte bewerten Finanzämter und Gerichte nicht immer gleich. Bei größeren Beträgen lohnt die Rücksprache mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Passend dazu Bestattung nicht bezahlbar Was Sie tun können, wenn das Geld für die Bestattung nicht reicht, zeigt der Beitrag „Bestattung nicht bezahlbar“.

Fazit

Wer die Beerdigung bezahlt, entscheidet das Erbrecht: zuerst der Erbe aus dem Nachlass. Wer sie organisieren muss, entscheidet das Bestattungsgesetz Ihres Landes, meist der nächste Angehörige. Fallen beides auseinander, kann der Zahlende sich das Geld beim Erben zurückholen. Wenn Sie über eine Ausschlagung nachdenken oder die Kosten nicht tragen können, klären Sie das vor dem Auftrag an den Bestatter und holen Sie bei Bedarf Rat beim Sozialamt oder einer Fachanwältin für Erbrecht.

Gerade wenn mehrere Angehörige beteiligt sind, hilft ein kurzes Gespräch, bevor der Bestatter beauftragt wird: Wer erbt voraussichtlich, wer organisiert, wer streckt das Geld vor? Schriftliche Absprachen ersparen später viel Streit.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Kinder die Beerdigung ihrer Eltern bezahlen?

Als Erben ja, aus dem Nachlass. Schlagen sie das Erbe aus, müssen sie nicht als Erben zahlen. Volljährige Kinder sind aber nach den Bestattungsgesetzen der Länder in der Regel bestattungspflichtig, wenn kein Ehepartner da ist oder sich kümmert. Dann können sie zur Zahlung herangezogen werden. Sind ihnen die Kosten nicht zuzumuten, können sie die Übernahme beim Sozialamt beantragen.

Wer zahlt die Beerdigung, wenn alle das Erbe ausschlagen?

Schlagen alle Erben aus, erbt am Ende der Staat, der aber nur mit dem Nachlass haftet. Die Bestattung müssen trotzdem die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen veranlassen und zunächst bezahlen. Tun sie es nicht, bestattet die Ordnungsbehörde und fordert die Kosten von ihnen zurück. Bei Bedürftigkeit springt das Sozialamt ein.

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Kontakt zum Verstorbenen hatte?

Ein fehlender Kontakt allein befreit in der Regel nicht von der Bestattungspflicht. Gab es aber schwere Verfehlungen, etwa Misshandlung oder eine grobe Verletzung der Unterhaltspflicht, kann das bei der Frage zählen, ob Ihnen die Kosten zuzumuten sind. Das prüfen Behörden im Einzelfall. Lassen Sie sich in einem solchen Fall beraten und legen Sie Nachweise vor.

Können Geschwister die Kosten untereinander aufteilen?

Ja. Sind Geschwister gemeinsam Erben, tragen sie die Kosten nach ihren Erbteilen. Sind sie gleichrangig bestattungspflichtig, aber keine Erben, kann derjenige, der bezahlt hat, von den anderen einen Ausgleich verlangen. Halten Sie Absprachen schriftlich fest, bevor der Bestatter beauftragt wird. Bei Streit hilft eine Mediation oder eine anwaltliche Beratung.

Kann ich die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?

Als außergewöhnliche Belastung nur, soweit Sie die Bestattung eines nahen Angehörigen selbst bezahlt haben und der Nachlass sowie Versicherungsleistungen die Kosten nicht decken. Absetzbar sind die unmittelbaren Bestattungskosten, nicht aber Bewirtung oder Reisekosten. Als Erbe können Sie bei der Erbschaftsteuer pauschal 15.000 Euro für Bestattung und Nachlassabwicklung abziehen.

Darf der Erbe bestimmen, wie die Beerdigung aussieht?

Nicht automatisch. Über Art und Ort der Bestattung entscheidet in erster Linie der Wille des Verstorbenen, danach die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen. Der Erbe muss die Kosten einer angemessenen Bestattung tragen, aber keine übermäßig teuren Wünsche anderer bezahlen. Stimmen Sie sich deshalb früh ab, wenn Erbe und organisierende Angehörige verschiedene Personen sind.

Quellen

  1. Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (BestG NRW), § 8 Bestattungspflicht (recht.nrw.de)
  2. Verbraucherzentrale Brandenburg: Bestattungsverfügung – Antworten auf Fragen zu Tod und Bestattung
  3. Stadt Wuppertal: Dienstanweisung zu § 74 SGB XII – Übernahme von Bestattungskosten (Stand 12/2024)
  4. § 1968 BGB – Beerdigungskosten (gesetze-im-internet.de)
  5. § 1967 BGB – Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten (gesetze-im-internet.de)
  6. § 2058 BGB – Gesamtschuldnerische Haftung der Miterben (gesetze-im-internet.de)
  7. § 1615 BGB – Erlöschen des Unterhaltsanspruchs (gesetze-im-internet.de)
  8. § 1944 BGB – Ausschlagungsfrist (gesetze-im-internet.de)
  9. § 1990 BGB – Dürftigkeitseinrede des Erben (gesetze-im-internet.de)
  10. § 324 InsO – Masseverbindlichkeiten im Nachlassinsolvenzverfahren (gesetze-im-internet.de)
  11. § 74 SGB XII – Bestattungskosten (gesetze-im-internet.de)
  12. Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023, B 8 SO 20/22 R
  13. § 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb, Abs. 5 Nr. 3 (gesetze-im-internet.de)
  14. Aeternitas: Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 auf 15.000 Euro angehoben
  15. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen (gesetze-im-internet.de)
  16. Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, H 33.1–33.4 (Beerdigungskosten)
  17. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15.06.2023, VI R 33/20