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Hinterbliebenenrente beantragen: Voraussetzungen, Antrag, Fristen

Rentenansprüche nach dem Tod des Partners: Wie Sie die Hinterbliebenenrente richtig beantragen

Wenn ein Ehepartner oder ein Elternteil stirbt, kann die gesetzliche Rentenversicherung den Hinterbliebenen eine Rente zahlen. Sie kommt aber nur auf Antrag. Dieser Beitrag erklärt, welche Hinterbliebenenrenten es gibt, wer Anspruch hat, wie Sie den Antrag stellen und welche Fristen Sie kennen sollten.

Wie hoch die Witwen- oder Witwerrente ausfällt, wie eigenes Einkommen angerechnet wird und was bei einer neuen Heirat gilt, steht in einem eigenen Beitrag zur Witwenrente. Hier geht es um den Weg zur Rente und um Waisen- und Erziehungsrente.

Welche Hinterbliebenenrenten es gibt

Hinterbliebenenrente ist der Oberbegriff für mehrere Renten, die die gesetzliche Rentenversicherung nach einem Todesfall zahlt. Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen abgeleitet. Die Erziehungsrente ist dagegen eine Rente aus der eigenen Versicherung des Hinterbliebenen.1

  • Witwen- und Witwerrente: für den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, als kleine oder große Rente
  • Witwen- und Witwerrente an Geschiedene: nur wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde
  • Witwen- und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten: wenn eine spätere Ehe wieder aufgelöst wurde
  • Halb- und Vollwaisenrente: für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben
  • Erziehungsrente: für Geschiedene, die ein Kind erziehen, wenn der frühere Ehepartner stirbt

Witwen- und Witwerrente folgen denselben Regeln. Eingetragene Lebenspartner sind Ehepartnern gleichgestellt. Keinen Anspruch haben dagegen Paare, die ohne Trauschein zusammengelebt haben, und Paare, die in Deutschland nur kirchlich, aber nicht standesamtlich geheiratet haben.

Die Voraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente

Grundvoraussetzung ist, dass der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder bereits eine Rente bezog. Für die Wartezeit zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung, sondern zum Beispiel auch freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Minijob. Nach einem Arbeitsunfall kann die Wartezeit auch vorzeitig erfüllt sein.

Außerdem muss die Ehe bis zum Tod bestanden haben. Ob das Paar zusammen oder getrennt lebte, spielt keine Rolle. Bei Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden, muss die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Kürzere Ehen führen nur dann zu einer Rente, wenn die besonderen Umstände dagegen sprechen, dass vor allem wegen der Versorgung geheiratet wurde, etwa bei einem tödlichen Unfall.5 Wer nach dem Tod wieder heiratet, verliert den Anspruch.

Kleine oder große Witwenrente

Ob die kleine oder die große Witwenrente gezahlt wird, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 Jahren erziehen. Das gilt auch für ein behindertes Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann, unabhängig von dessen Alter. Sonst gibt es die kleine Witwenrente.1

Was die beiden Renten unterscheidet, wie lange die kleine Witwenrente gezahlt wird und welche Rolle das alte Recht für Ehen vor 2002 spielt, erklärt der Beitrag zur Witwenrente ausführlich.

Waisenrente für Kinder

Kinder erhalten eine Waisenrente, wenn ein Elternteil stirbt, der die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder bereits Rentner war. Anspruch haben leibliche und adoptierte Kinder, außerdem Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten, sowie Enkel und Geschwister, die dort lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch hatte. Dazu kommt ein Zuschlag, der sich nach den Versicherungszeiten des Verstorbenen richtet. Ist der Elternteil vor seinem 65. Geburtstag gestorben, wird ein Abschlag abgezogen.1

Wie lange die Waisenrente gezahlt wird

  • Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag
  • Bis höchstens zum 27. Geburtstag, solange das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung macht oder studiert
  • Ebenso während eines Freiwilligendienstes, etwa eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes
  • In Übergangszeiten von höchstens vier Monaten, zum Beispiel zwischen Schule und Ausbildung
  • Über 18 Jahre hinaus auch, wenn das Kind wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann

Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Seit Juli 2015 wird eigenes Einkommen, etwa eine Ausbildungsvergütung oder ein Nebenjob, nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet.4 Die Rente läuft auch weiter, wenn die Waise heiratet oder adoptiert wird. Für Waisen über 18 Jahre gehört zum Antrag eine eigene Anlage mit Nachweisen über Schule, Ausbildung oder Freiwilligendienst.2

Waisen sind über die Rente in der Krankenversicherung der Rentner versichert. Bis zur Altersgrenze der Familienversicherung, in der Regel bis zum 25. Geburtstag, zahlen sie dafür keine Beiträge.

Erziehungsrente und Rente für Geschiedene

Die Erziehungsrente ist kaum bekannt. Sie ist für geschiedene Eltern gedacht: Stirbt der frühere Ehepartner, kann der geschiedene Elternteil, der ein Kind erzieht, eine Rente aus seiner eigenen Versicherung bekommen. Sie ersetzt den Unterhalt, der mit dem Tod weggefallen ist.

  • Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden.
  • Der frühere Ehepartner ist gestorben.
  • Sie selbst haben bis zu seinem Tod die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.
  • Sie haben nicht wieder geheiratet und keine neue Lebenspartnerschaft begründet.
  • Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren oder sorgen für ein behindertes Kind.

Die Erziehungsrente ist so hoch wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus Ihrer eigenen Versicherung. Beginnt sie vor Ihrem 65. Geburtstag, wird ein Abschlag abgezogen, und eigenes Einkommen wird angerechnet. Sie endet, wenn das Kind 18 Jahre alt wird, Sie wieder heiraten oder die Regelaltersgrenze erreichen. Eine Abfindung bei Wiederheirat gibt es nicht. Beantragt wird sie nicht mit dem Hinterbliebenenantrag, sondern mit den Vordrucken für eine Rente aus eigener Versicherung.2

Witwenrente für vor 1977 Geschiedene

Wurde die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden, gilt noch das frühere Recht: Der geschiedene Partner kann eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, wenn er im letzten Jahr vor dem Tod Unterhalt bekam oder einen Unterhaltsanspruch hatte und nicht wieder geheiratet hat. Diese Rente beginnt erst ab dem Monat nach dem Antrag. Ein Sterbevierteljahr gibt es dafür nicht.

Den Antrag stellen: Formulare und Unterlagen

Eine Hinterbliebenenrente gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, an den der Verstorbene zuletzt Beiträge gezahlt hat oder der ihm seine Rente gezahlt hat. Geben Sie in allen Schreiben die Versicherungsnummer des Verstorbenen an.2

Der Hauptvordruck heißt R0500, „Antrag auf Hinterbliebenenrente“. Die Erläuterungen dazu stehen im Vordruck R0501. Je nach Situation kommen Anlagen hinzu, etwa R0610 für die Waisenrente, R0630 für die Rente an vor 1977 Geschiedene, R0650 für den erhöhten Freibetrag bei Kindern, R0660 zum eigenen Einkommen und R0510, wenn die Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat.3 Die früher genannten Vordrucke R300 und R301 gibt es nicht mehr.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Versicherungsnummer des Verstorbenen und Ihre eigene
  • Sterbeurkunde, Kopie genügt
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder, für Waisen über 18 Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung für die Rentenzahlung
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Nachweise über eigenes Einkommen, etwa Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Steuerbescheid des Vorjahres

Halten Sie den Antrag nicht zurück, weil noch eine Unterlage fehlt. Sie können im Antrag vermerken, dass Sie Nachweise nachreichen. Statt Urkunden einzureichen, können Sie Geburts-, Heirats- und Sterbedatum auch von einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, einem Versicherungsamt oder der Gemeindeverwaltung im Antrag bestätigen lassen; diese Bestätigung ist kostenlos.

Wege zum Antrag

Sie können den Antrag online stellen, ihn ausgedruckt per Post schicken oder sich helfen lassen. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die ehrenamtlichen Versichertenberater und Versichertenältesten sowie die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden nehmen Anträge auf und füllen sie mit Ihnen aus. Das ist kostenlos.

Für den Online-Antrag brauchen Sie im Wesentlichen die Versicherungsnummer; Unterlagen laden Sie hoch oder schicken sie nach. Für weitere Anliegen, etwa um später Nachweise einzureichen oder den Stand abzufragen, gibt es das Kundenportal, für das Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden. Wer mit Formularen unsicher ist, ist mit einem persönlichen Termin meist schneller am Ziel als mit dem Online-Weg.

Mit dem Rentenantrag melden Sie sich zugleich zur Krankenversicherung der Rentner an, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Ein zügiger Antrag ist deshalb auch für Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz wichtig.

Fristen, Rentenbeginn und Sterbevierteljahr

Eine feste Antragsfrist gibt es nicht, aber eine wichtige Grenze: Hinterbliebenenrenten werden rückwirkend für höchstens zwölf Kalendermonate vor dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen.6 Wer später kommt, verliert die Monate davor endgültig. Stellen Sie den Antrag deshalb in den ersten Wochen nach dem Tod.

Wann die Rente beginnt, hängt davon ab, ob der Verstorbene schon Rentner war. War er es, zahlt die Rentenversicherung für den Sterbemonat noch seine volle Rente, und die Witwenrente beginnt am Ersten des Folgemonats. Bezog er noch keine Rente, beginnt die Hinterbliebenenrente bereits am Todestag.6

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhalten Witwen und Witwer ihre Rente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, nicht nur 55 oder 25 Prozent. In dieser Zeit wird auch kein eigenes Einkommen angerechnet. Danach wird auf den regulären Betrag umgestellt.1

Vorschuss über den Renten Service

War Ihr Ehepartner bereits Rentner, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach seinem Tod beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen. Er beträgt das Dreifache der Rente, die für den Sterbemonat gezahlt wurde, und wird später mit der Witwenrente verrechnet. Sie brauchen dafür eine Sterbeurkunde, in der Sie als Ehepartner eingetragen sind. Der Vorschussantrag ersetzt den eigentlichen Rentenantrag aber nicht.7

Beratung und Hilfe beim Antrag

Rentenrecht ist kompliziert, besonders bei mehreren Ehen, Zeiten im Ausland oder Kindern aus verschiedenen Beziehungen. Sie müssen das nicht allein klären. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos am Servicetelefon unter 0800 1000 4800 und in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen, für die Sie über das Servicetelefon einen Termin vereinbaren können.

Weitere Anlaufstellen sind die Versicherungsämter der Kommunen sowie Sozialverbände wie VdK und SoVD, die ihre Mitglieder beim Antrag und bei Widersprüchen unterstützen. In schwierigen Fällen können Sie eine gerichtlich registrierte Rentenberaterin oder eine Fachanwältin für Sozialrecht beauftragen; deren Leistungen kosten Geld.

Prüfen Sie den Rentenbescheid, wenn er kommt. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist lässt sich der Antrag auch noch ändern oder zurücknehmen.

Der Rentenantrag ist nur eine von vielen Aufgaben in den ersten Wochen nach einem Todesfall. Wenn Ihnen alles zu viel wird, holen Sie sich Unterstützung aus Familie und Freundeskreis, und nehmen Sie sich Zeit für Ihre Trauer.

Fazit

Die Hinterbliebenenrente kommt nicht von selbst, Sie müssen sie beantragen. Stellen Sie den Antrag mit dem Vordruck R0500 möglichst in den ersten Wochen, notfalls auch mit fehlenden Unterlagen, damit keine Zahlungen verloren gehen. War Ihr Partner schon Rentner, beantragen Sie zusätzlich innerhalb von 30 Tagen den Vorschuss beim Renten Service. Lassen Sie sich im Zweifel kostenlos bei der Rentenversicherung beraten.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, die Hinterbliebenenrente zu beantragen?

Eine Ausschlussfrist gibt es nicht, Sie können die Rente auch Jahre später beantragen. Gezahlt wird aber rückwirkend höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat. Wer also mehr als ein Jahr wartet, verliert die frühen Monate einschließlich des Sterbevierteljahres. Bei der Erziehungsrente und der Rente an vor 1977 Geschiedene gelten noch kürzere Grenzen.

Bekommt man Witwenrente ohne Trauschein?

Nein. Witwen- und Witwerrente setzen eine standesamtlich geschlossene Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft voraus, die bis zum Tod bestanden hat. Wer unverheiratet zusammengelebt hat, erhält keine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auch nicht nach vielen Jahren. Gemeinsame Kinder können aber eine Waisenrente bekommen, wenn der verstorbene Elternteil versichert war.

Bis wann bekommt ein Kind Waisenrente?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Danach wird sie weitergezahlt, solange das Kind zur Schule geht, eine Ausbildung macht, studiert oder einen Freiwilligendienst leistet, längstens bis zum 27. Geburtstag. Kurze Pausen von bis zu vier Monaten zwischen zwei Abschnitten sind unschädlich. Kann ein Kind sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten, gibt es die Rente ebenfalls bis 27.

Darf ein Kind neben der Waisenrente arbeiten?

Ja, ohne Einschränkung. Seit Juli 2015 wird Einkommen nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Eine Ausbildungsvergütung, ein Minijob oder ein Ferienjob mindern die Rente also nicht. Voraussetzung über 18 bleibt aber, dass das Kind in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst ist. Ein reiner Vollzeitjob ohne Ausbildung beendet den Anspruch.

Wer hilft beim Ausfüllen des Rentenantrags?

Kostenlos helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die ehrenamtlichen Versichertenberater und Versichertenältesten sowie die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden. Einen Termin bekommen Sie über das Servicetelefon 0800 1000 4800. Sozialverbände wie VdK und SoVD unterstützen ihre Mitglieder. Bringen Sie zum Termin Ausweis, Versicherungsnummern und Sterbeurkunde mit.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente – Hilfe in schweren Zeiten, Broschüre Nr. 202 (21. Auflage, Stand Juli 2026)
  2. Deutsche Rentenversicherung: Erläuterungen zum Antrag auf Hinterbliebenenrente, Vordruck R0501
  3. Deutsche Rentenversicherung: Antrag auf Hinterbliebenenrente, Vordruck R0500
  4. Deutsche Rentenversicherung: Neuregelungen bei Waisenrenten ab Juli 2015 (Pressemitteilung vom 27.02.2015)
  5. § 46 SGB VI – Witwenrente und Witwerrente (gesetze-im-internet.de)
  6. § 99 SGB VI – Beginn der Rente (gesetze-im-internet.de)
  7. Deutsche Rentenversicherung: Vorschuss für Hinterbliebene (Meldung 2025)
  8. § 118 SGB VI – Fälligkeit, Auszahlung und Rückforderung bei Tod (gesetze-im-internet.de)