Verträge kündigen im Todesfall: Wer darf, welche Fristen gelten
Nach einem Todesfall laufen viele Verträge zunächst weiter: Strom, Handy, Zeitung, Streaming, Fitnessstudio. Dieser Beitrag zeigt, wer sie kündigen darf, welche Verträge von selbst enden, welche Fristen gelten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Mietvertrag, Bankkonten, Versicherungen und Kredite haben eigene Regeln. Sie werden hier nur kurz eingeordnet und in eigenen Beiträgen ausführlich erklärt.
Wer Verträge des Verstorbenen kündigen darf
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen eines Menschen auf seine Erben über, und zwar einschließlich der laufenden Verträge.1 Die Erben werden damit selbst Vertragspartner. Deshalb sind in erster Linie die Erben berechtigt, Verträge zu kündigen, und zwar die gesetzlichen Erben oder die im Testament eingesetzten.
Gibt es mehrere Erben, verwalten sie den Nachlass gemeinsam. Sprechen Sie Kündigungen untereinander ab und geben Sie im Schreiben an, in wessen Namen Sie handeln. So vermeiden Sie, dass ein Vertrag doppelt oder gar nicht gekündigt wird.
Bevollmächtigte und Testamentsvollstrecker
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt, kommt es auf deren Wortlaut an. Eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, erlaubt der bevollmächtigten Person, weiter zu handeln, bis die Erben sie widerrufen.2 Das ist oft der schnellste Weg, weil kein Nachweis der Erbenstellung nötig ist. Ohne eine solche Regelung erlischt eine Vollmacht häufig mit dem Tod.
Hat der Verstorbene im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmt, verwaltet dieser den Nachlass und kündigt auch Verträge. Er weist sich mit dem Testamentsvollstreckerzeugnis des Nachlassgerichts aus. Ein Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter wird nur in besonderen Fällen vom Gericht eingesetzt, etwa wenn die Erben unbekannt sind oder der Nachlass überschuldet sein könnte. Ohne Testament übernimmt nicht automatisch ein Verwalter, sondern es handeln die gesetzlichen Erben.
Welcher Nachweis genügt
Für die meisten Kündigungen reicht eine Kopie der Sterbeurkunde. Viele Anbieter verlangen keinen weiteren Nachweis, weil sie den Vertrag ohnehin beenden möchten. Einen Erbschein brauchen Sie vor allem dann, wenn Sie über Vermögen verfügen wollen, etwa Guthaben auszahlen lassen oder ein Auto umschreiben. Selbst Banken dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen Erbschein verlangen, wenn die Erbfolge eindeutig aus einem eröffneten Testament hervorgeht.3
Bestellen Sie beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Für Kündigungen genügt meist eine einfache Kopie, die Originale heben Sie für Behörden, Banken und Versicherungen auf.
Alle Verträge finden: So verschaffen Sie sich einen Überblick
Bevor Sie kündigen, sollten Sie wissen, was überhaupt läuft. Die wichtigste Quelle sind die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Jede regelmäßige Abbuchung steht für einen Vertrag, auch jährliche Beiträge für Versicherungen, Vereine oder Zeitschriften.
Weitere Hinweise geben Vertragsordner, Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen und die Post der nächsten Wochen. Liegt die Wohnung des Verstorbenen weiter entfernt, kann ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post helfen, den die Post ausdrücklich auch für Sterbefälle anbietet. Auch ein E-Mail-Postfach und Apps auf dem Smartphone verraten Abonnements, sofern Sie Zugang haben.
- Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf wiederkehrende Abbuchungen prüfen
- Vertragsordner, Rechnungen und Schriftverkehr sichten
- Eingehende Post sammeln oder nachsenden lassen
- E-Mail-Postfach und Smartphone auf Abos und Online-Konten durchsehen
- Steuerbescheide und Unterlagen zur Altersvorsorge heraussuchen
Legen Sie eine einfache Liste an, auf Papier oder als Tabelle: Anbieter, Vertrags- oder Kundennummer, monatlicher Betrag, Kündigungsfrist, Datum der Kündigung und Datum der Bestätigung. Diese Liste ist zugleich Ihr Nachweis, falls später Rückfragen von Miterben oder Anbietern kommen.
Welche Verträge mit dem Tod automatisch enden
Nur wenige Verträge enden von selbst. Es sind vor allem solche, die an die Person gebunden sind und für Erben keinen Sinn mehr ergeben. Auch hier sollten Sie den Vertragspartner informieren und um eine schriftliche Bestätigung bitten, damit keine weiteren Beträge abgebucht werden.
- Arbeitsvertrag: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Tod des Arbeitnehmers. Ausstehender Lohn steht den Erben zu, ebenso nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abgeltung für nicht genommenen Urlaub.4
- Heim- und Pflegeheimvertrag: Er endet mit dem Sterbetag. Danach dürfen nur in engen Ausnahmen noch Entgelte verlangt werden.5
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod.6 Familienversicherte Angehörige müssen sich danach selbst versichern; die Krankenkasse berät dazu.
- Private Krankenversicherung: Sie endet für die verstorbene Person. Mitversicherte Angehörige können den Vertrag innerhalb von zwei Monaten fortführen.7
- Vereinsmitgliedschaft: Sie ist nach § 38 BGB nicht vererblich und endet mit dem Tod, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.8
- Persönliche Dienstleistungen: Verträge mit einem ambulanten Pflegedienst oder einer Haushaltshilfe sind auf die Person zugeschnitten und enden in der Regel mit dem Tod.
Was ausdrücklich nicht von selbst endet
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Ehe- und Lebenspartner oder andere Haushaltsangehörige treten in den Vertrag ein, sonst wird er mit den Erben fortgesetzt, die ihn mit einer Sonderfrist kündigen können.9 Auch Kredite, Leasingverträge und Kreditkarten laufen weiter; offene Beträge sind Schulden des Nachlasses.
Welche Verträge Sie kündigen müssen
Alle übrigen Verträge laufen mit den Erben weiter, bis jemand kündigt. Das betrifft die meisten Alltagsverträge. Die folgende Übersicht nennt die häufigsten und worauf Sie jeweils achten sollten.
Strom, Gas, Wasser und Heizung
Kündigen Sie Energieverträge nicht zu früh. Solange die Wohnung geräumt, gereinigt und übergeben wird, brauchen Sie Licht, Heizung und Wasser. Notieren Sie am Todestag oder bald danach die Zählerstände und teilen Sie dem Versorger den Todesfall mit. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen,10 bei anderen Tarifen gilt der Vertrag. Wasser rechnet meist der Vermieter über die Nebenkosten ab.
Telefon, Handy und Internet
Diese Verträge enden nicht automatisch. Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, danach ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar.11 Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Todes gibt es nicht. Viele Anbieter lösen den Vertrag gegen Vorlage der Sterbeurkunde dennoch vorzeitig auf; fragen Sie ausdrücklich danach. Ein Handy des Verstorbenen sollten Sie erst nach dem Sichern von Fotos und Kontakten zurücksetzen.
Rundfunkbeitrag
War die verstorbene Person beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angemeldet, melden Sie das Beitragskonto ab. Das geht online mit dem Abmeldeformular, der Beitragsnummer und einer Kopie der Sterbeurkunde. Wohnt jemand weiter in der Wohnung, muss er sie unter eigenem Namen neu anmelden; das alte Beitragskonto lässt sich nicht weiterführen.12
Zeitungen, Streaming und Online-Abos
Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften, Streaming, Musik, Cloud-Speicher oder Software gehen auf die Erben über. Für Verträge, die seit März 2022 geschlossen wurden, gilt: Nach der Mindestlaufzeit verlängern sie sich nur noch auf unbestimmte Zeit und sind monatlich kündbar.13 Online geschlossene Verträge müssen sich über einen Kündigungsbutton auf der Website beenden lassen. Manche Verlage bieten an, ein Abo auf einen anderen Empfänger zu übertragen.
Fitnessstudio, Kurse und Mitgliedschaften
Ein Fitnessstudio-Vertrag ist auf die persönliche Nutzung zugeschnitten. Die meisten Studios beenden ihn gegen Vorlage der Sterbeurkunde sofort, notfalls lässt er sich aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Vereinsmitgliedschaften enden zwar von selbst, eine kurze Mitteilung verhindert aber weitere Beitragseinzüge.
Online-Konten und E-Mail
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 gehen auch Nutzerkonten, etwa in sozialen Netzwerken, auf die Erben über.15 Viele Plattformen bieten an, ein Konto in einen Gedenkzustand zu versetzen oder zu löschen. Kostenpflichtige Konten wie Onlineshops mit Mitgliedschaft, Partnerbörsen oder Bezahldienste sollten Sie kündigen, sobald nichts mehr darüber abgewickelt werden muss.
Leasing, Auto und Kreditkarte
Ein Leasingvertrag geht auf die Erben über. Viele Leasinggeber räumen im Todesfall eine vorzeitige Auflösung ein, dann wird meist eine Ablösesumme fällig. Ein eigenes Auto melden Sie bei der Zulassungsstelle ab oder auf einen Erben um; damit endet auch die Kfz-Steuer. Kreditkarten sollten Sie sofort sperren lassen.
Fristen und Sonderkündigungsrechte
Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht im Todesfall kennt das Gesetz nicht. Gesetzliche Sonderrechte gibt es nur in einzelnen Bereichen, vor allem beim Mietvertrag: Erben können ihn innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Frist von rund drei Monaten kündigen.9 Auch manche Versicherungsbedingungen enthalten eigene Regeln für den Todesfall.
Für alle anderen Verträge gelten die vereinbarten oder gesetzlichen Fristen. Das klingt streng, ist in der Praxis aber selten ein Problem. Viele Verträge sind ohnehin monatlich kündbar, und die meisten Unternehmen kommen Hinterbliebenen entgegen, wenn sie die Sterbeurkunde sehen. Fragen Sie deshalb immer nach einer Kulanzlösung: vorzeitige Auflösung, Verzicht auf Gebühren oder Erstattung bereits gezahlter Beiträge.
Wichtige Fristen im Überblick
- Mietvertrag: Sonderkündigung innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod, Frist rund drei Monate
- Grundversorgung Strom und Gas: zwei Wochen
- Telefon, Handy, Internet: nach Mindestlaufzeit ein Monat
- Abos und Mitgliedschaften seit März 2022: nach Mindestlaufzeit ein Monat
- Private Krankenversicherung: Fortsetzung durch Mitversicherte innerhalb von zwei Monaten
- Unfall- und Lebensversicherung: Todesfall sehr schnell melden, oft binnen 24 bis 72 Stunden.14
So kündigen Sie: Schreiben, Unterlagen, Bestatter
Eine Kündigung im Todesfall muss nicht juristisch formuliert sein. Wichtig ist, dass der Anbieter den Vertrag eindeutig zuordnen kann und erkennt, wer kündigt. Ein kurzes Schreiben mit diesen Angaben genügt:
- Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Ihre Stellung, etwa Erbin, Sohn und Miterbe oder Bevollmächtigter
- Name, Geburtsdatum und letzte Anschrift der verstorbenen Person
- Vertrags- oder Kundennummer
- Betreff, zum Beispiel: Kündigung wegen Todesfalls
- Bitte um Beendigung zum nächstmöglichen Termin und um Kulanz, falls eine Restlaufzeit besteht
- Bitte um schriftliche Bestätigung und um Erstattung zu viel gezahlter Beträge auf ein anzugebendes Konto
- Anlage: Kopie der Sterbeurkunde, Datum und Unterschrift
Schicken Sie wichtige Kündigungen per Einschreiben, damit Sie den Zugang belegen können. Bei Online-Verträgen nutzen Sie den Kündigungsbutton und speichern die Eingangsbestätigung. Telefonate sind hilfreich, um Unterlagen zu klären; die Kündigung selbst sollte aber schriftlich vorliegen. Hören Sie nach zwei bis drei Wochen nach, wenn keine Bestätigung kommt.
Muster für Ihr Kündigungsschreiben
Dieses Muster können Sie übernehmen und die Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Es passt für die meisten Verträge – von Strom und Telefon bis zu Zeitschriften und Mitgliedschaften.
Was der Bestatter übernimmt
Viele Bestatter melden den Sterbefall beim Standesamt und besorgen die Sterbeurkunden. Häufig informieren sie auch den Renten Service der Deutschen Post und die Krankenkasse. Fragen Sie bei der Beauftragung, welche Meldungen im Preis enthalten sind. Verträge wie Strom, Telefon oder Abos kündigen Bestatter in der Regel nicht; das bleibt Aufgabe der Erben.
Verträge im Ausland
Bei Verträgen mit Anbietern im Ausland hilft die internationale Sterbeurkunde, die das Standesamt auf Antrag ausstellt. Sie ist mehrsprachig und erspart oft eine Übersetzung. Bei größeren Werten, etwa einer Immobilie oder einem Konto im Ausland, ist anwaltlicher Rat mit Kenntnis des jeweiligen Landesrechts sinnvoll.
Checkliste: Verträge kündigen im Todesfall
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt. Sie müssen nicht alles in der ersten Woche erledigen; dringend sind vor allem die Meldungen an Versicherungen und das Sperren von Karten.
- Mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde bereithalten
- Klären, wer handelt: Erben, Bevollmächtigte oder Testamentsvollstrecker
- Kreditkarten sperren, Versicherungen über den Todesfall informieren
- Kontoauszüge sichten und eine Vertragsliste anlegen
- Arbeitgeber, Pflegedienst oder Heim informieren und Ansprüche klären
- Rundfunkbeitrag abmelden
- Telefon, Internet, Abos, Streaming und Fitnessstudio kündigen
- Online-Konten kündigen, löschen oder in Gedenkzustand versetzen
- Strom und Gas erst nach Räumung der Wohnung kündigen
- Bestätigungen sammeln, Erstattungen prüfen, Lastschriften erst danach widerrufen
Fazit
Die meisten Verträge enden nicht mit dem Tod, sondern gehen auf die Erben über. Verschaffen Sie sich zuerst anhand der Kontoauszüge einen Überblick, kündigen Sie dann schriftlich mit einer Kopie der Sterbeurkunde und bitten Sie um Kulanz und Bestätigung. Energieverträge laufen am besten weiter, bis die Wohnung übergeben ist. Für Mietvertrag, Konten und Versicherungen gelten eigene Regeln, die Sie in den verlinkten Beiträgen finden.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Erbschein, um Verträge zu kündigen?
In den meisten Fällen nicht. Telefonanbieter, Verlage, Streamingdienste oder Fitnessstudios akzeptieren in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde. Einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament brauchen Sie vor allem, wenn Sie Geld erhalten oder Vermögen umschreiben lassen wollen. Verlangt ein Anbieter für eine bloße Kündigung einen Erbschein, fragen Sie nach, ob auch eine Vollmacht oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll genügt.
Endet der Handyvertrag automatisch, wenn der Inhaber stirbt?
Nein. Der Vertrag geht auf die Erben über und läuft weiter, bis er gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist er mit einem Monat Frist kündbar. Davor hängt es vom Anbieter ab: Viele beenden den Vertrag aus Kulanz vorzeitig, wenn Sie die Sterbeurkunde schicken. Sichern Sie vor der Rückgabe oder dem Zurücksetzen des Geräts Fotos, Kontakte und Zugangsdaten.
Muss ich den Rundfunkbeitrag eines Verstorbenen abmelden?
Ja, das Beitragskonto endet nicht von selbst. Die Abmeldung erledigen Sie online beim Beitragsservice mit der Beitragsnummer und einer Kopie der Sterbeurkunde. Lebt der Ehepartner oder ein anderer Mitbewohner weiter in der Wohnung, muss er die Wohnung auf seinen Namen neu anmelden. Zu viel gezahlte Beiträge werden nach der Abmeldung erstattet.
Was passiert mit bereits bezahlten Jahresbeiträgen?
Ob Sie Geld zurückbekommen, hängt vom Vertrag ab. Endet ein Vertrag mit dem Tod, etwa eine Vereinsmitgliedschaft, sehen viele Satzungen keine Erstattung vor. Bei Abos, Versicherungen und Mitgliedschaften mit Kündigung lohnt die Frage nach einer anteiligen Rückzahlung. Geben Sie im Kündigungsschreiben ein Konto an. Erstattungen gehören zum Nachlass und stehen allen Erben gemeinsam zu.
Wie lange haben Erben Zeit, Verträge zu kündigen?
Eine feste Frist gibt es nicht, außer bei der Sonderkündigung des Mietvertrags, die innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod erklärt werden muss. Je länger Sie warten, desto mehr Beiträge fallen aber an, die der Nachlass bezahlen muss. Sinnvoll ist es, die Vertragsliste in den ersten Wochen anzulegen und Abos und Mitgliedschaften zügig zu kündigen.
Quellen
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale: Vorsorgevollmacht – warum sie so wichtig ist
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 2013 – XI ZR 401/12 (kein Erbschein-Zwang bei Banken)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Januar 2019 – 9 AZR 45/16 (Urlaubsabgeltung für Erben)
- Verbraucherzentrale: Todesfall im Pflegeheim – die wichtigsten Schritte
- § 190 SGB V – Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (gesetze-im-internet.de)
- § 207 VVG – Fortsetzung der Krankenversicherung (gesetze-im-internet.de)
- § 38 BGB – Mitgliedschaft (gesetze-im-internet.de)
- § 564 BGB – Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben (gesetze-im-internet.de)
- § 20 StromGVV – Kündigung in der Grundversorgung (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale: Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Sterbefall
- Verbraucherzentrale: Gesetz für fairere Verträge – mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten
- Verbraucherfenster Hessen: Versicherungen und Verträge im Todesfall regeln
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 115/2018: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar



